Strahlenschutzausbildung in der Radiologie (MA 4)

Radiologinnen und Radiologen benötigen eine spezielle Ausbildung im Strahlenschutz. Die genauen Anforderungen an die notwendige Ausbildung für die Anwendung am Menschen im Strahlenschutz im Bereich der Radiologie (CT, Mammographie u.a.) finden Sie hier.

Die Ausbildung richtet sich nach der Verordnung über die Ausbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz vom 26. April 2017 (Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung).

Im Weiterbildungsprogramm für den Erhalt des eidgenössischen Weiterbildungstitels in Radiologie sind die strahlenschutzrelevanten Inhalte der Weiterbildung wie folgt festgehalten:

  1. Strahlenphysik und Strahlenbiologie
  2. Aufbau der Materie, Strahlenarten (Erzeugung und Eigenschaften), Wechselwirkung der Strahlung mit der Materie, Radioaktivität, Strahlenmessung, Strahleneffekte in biologischen Systemen, Dosis-wirkungskurven, Reparaturmechanismen, Strahlenrisiko inklusive Strahlenunfall.
  3. Personenschutz in der diagnostischen und interventionellen Radiologie:
    1. Gesetzliche Grundlagen und Ausführungsbestimmungen
    2. Dosis-Begriffe, Diagnostische Referenzwerte, Grenzwerte
    3. Grundprinzipien und praktische Anwendung des Strahlenschutzes

Diese Inhalte werden im Rahmen der ersten Teilprüfung der Facharztprüfung geprüft. Der entsprechende Themenkatalog des Weiterbildungsprogramms definiert die Inhalte im Detail. Aktuell ist der Besuch von anderen spezifischen Kursen nicht obligatorisch.

Ärzte/Ärztinnen mit einem von der Medizinalberufekommission anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Radiologie erfüllen die Voraussetzungen um in ihrem Tätigkeitsbereich die Funktion als Strahlenschutz-Sachverständige nach Artikel 182 Absatz 2 auszuüben.

Weitere Informationen können direkt dem Weiterbildungsprogramm auf Homepage der FMH entnommen werden (siehe Links unten).

Fortbildung

Radiologen/innen haben eine Pflicht zur Fortbildung und müssen diese Fortbildung entsprechend gefordertem Umfang von 8 Unterrichtseinheiten mindestens alle fünf Jahre nachweisen können.

Zusätzliche Informationen über die Fortbildung finden Sie hier.

Gesetze

Gesetzgebung Strahlenschutz

Das Strahlenschutzgesetz (StSG) bezweckt, Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Es gilt für alle Tätigkeiten, Einrichtungen, Ereignisse und Zustände, die eine Gefährdung mit sich bringen können.


Letzte Änderung 21.03.2022

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

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