Personen, die mit ionisierender Strahlung umgehen, müssen entsprechend ihrer Verantwortung und Tätigkeit aus- und fortgebildet werden. Für die notwendige Ausbildung im Strahlenschutz müssen die meisten Berufe und Tätigkeiten dazu einen zusätzlichen anerkannten Strahlenschutzkurs absolvieren.
Strahlenschutzausbildung in der Medizin
- Ärzte/Ärztinnen
- Chiropraktiker/in
- Medizinphysik
- Dipl. Radiologiefachfrau HF/dipl. Radiologiefachmann HF
- Medizinische/r Praxisassistent/in
- Röntgen für übriges medizinisches Personal
- Zahnmedizin
- Veterinärmedizin
Forschung, Lehre, Analytik, Handel und Transport
- Umgang mit radioaktiven Quellen
- Umgang mit Röntgenanlagen
- Handelsfirmen
- Transport von radioaktiven Materialien
- Schullehrerinnen und Schullehrer
- Einsatz von Personal in Drittbetrieben
Ausbildung zur Radonfachperson
Fortbildung im Strahlenschutz
Informationen für Aus- und Fortbildungsstätten
Anerkennung ausländischer Aus- und Fortbildungen im Strahlenschutz
Begriffe
Letzte Änderung 13.09.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 96 14