Schulen, welche zu Demonstrationszwecken radioaktive Quellen oder Röntgenanlagen verwenden, benötigen eine Person mit Strahlenschutzsachverstand. Dieser kann durch den Besuch eines eintägigen Kurses erworben werden.
Schulen, die im Unterricht Umgang mit radioaktiven Quellen geringer Aktivität, Röntgenanlagen und Elektronenemissionsröhren haben, benötigen einen Lehrer oder eine andere Person, welche einen anerkannten Strahlenschutzkurs absolviert hat. Folgende Anbieter eines entsprechenden Lehrerkurses kommen in Frage.
Kurs | Dauer | Schule |
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Anerkannte Ausbildung zu Strahlenschutz-Sachverständigen an Lehranstalten (I15) | 1 Tag | PSI (K110) |
Quellen mit geringer Aktivität | 1 Tag | Suva (SPQ) |
Cours de formation destiné aux experts en radioprotection dans le domaine de l'enseignement | 1 Tag | IRA |
Letzte Änderung 09.12.2019
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