Krankenpflege und Hilfe zu Hause: Definitionen der Kennzahlen

Im folgenden PDF-Dokument finden Sie eine Definition sowie die Berechnungsformel für jede der Kennzahlen für die Krankenpflege und die Hilfe zu Hause.

Detaillierte Definitionen der Kennzahlen (PDF, deutsch)

Zeichenerklärung

(-) 0.0
Zahl nach der Rundung erhalten, Zahl ist kleiner als die Hälfte der verwendeten Zähleinheit.
Null oder Zahl nicht erhältlich, weil es sich um einen leeren Wert, ein Ergebnis, das einen leeren Wert enthält, oder eine Division durch Null handelt.

Allgemeine Erläuterungen

 
Hiermit sei auf die ausserordentlichen Schwankungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie hingewiesen, die zwischen den Daten 2020/2021 und den anderen Jahren auftreten könnten.

Die Datengrundlage der Zahlen ist die Erhebung der Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex-Statistik), welche vom Bundesamt für Statistik jährlich durchgeführt wird. Der Fokus liegt auf Kennzahlen, die im Rahmen der Gesundheitsversorgung und des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) von Interesse sind. Die Kennzahlen basieren auf den definitiven Daten 2022.

Von links beginnend liest sich eine Seite für einen Leistungserbringer wie folgt: Die erste Spalte der Tabelle zeigt die Kennzahlen des Vorjahres, die zweite Spalte diejenigen des Berichtsjahres. Die dritte Spalte gibt die Veränderung zwischen diesen beiden Jahren an. Die letzten beiden Spalten listen die auf kantonaler und auf schweizerischer Ebene berechneten Kennzahlen auf. Die Rechtsform wird durch das Obligationenrecht definiert. Der Träger - Typologie ermöglicht die Unterscheidung zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Leistungserbringern. Inhouse-Betrieb umfasst spezifische Hilfs- und/oder Pflegeleistungen, welche die Leistungserbringer innerhalb ihrer Einrichtungen erbringen. VZÄ bedeutet Vollzeitäquivalent. Verrechnete Std. ist eine Abkürzung für verrechnete Stunden. AÜP steht für Akut- und Übergangspflege und LZP für Langzeitpflege.

Aus Gründen des Datenschutzes wurden für die Berechnung der Kennzahlen zu den Leistungserbringern die Daten der selbstständigen Pflegefachpersonen und der Betriebe mit weniger als drei Angestellten aus demselben Kanton auf kantonaler Ebene aggregiert. Aus den Berechnungen wurden alle Fälle ausgeschlossen, in denen die Summe der selbständigen Pflegefachpersonen und der Betriebe mit weniger als drei Angestellten in einem Kanton unter drei lag. Bei den kantonalen und nationalen Kennzahlen wurden alle vorliegenden Daten berücksichtigt.

Das System der öffentlichen Finanzierung durch Kantone und Gemeinden ist nicht überall gleich. In manchen Kantonen wird noch ein Einheitsbetrag unter der Rubrik «Beiträge der öffentlichen Hand» des Spitex-Fragebogens des BFS angegeben, ohne Unterscheidung zwischen der Direktfinanzierung (z. B. zur Deckung von Defiziten oder zur Finanzierung gemeinnütziger Leistungen) und der Restfinanzierung, die dem Beitrag an die Pflegeleistungskosten entspricht und unter «Einnahmen aus von Kanton/Gemeinden bezahlten Pflegeleistungen» aufgeführt werden müsste. Folglich ist die Vergleichbarkeit zwischen den Kantonen nicht immer gegeben. Das Finanzierungssystem kann sich im Laufe der Zeit ändern. Nähere Informationen sind bei den Kantonen erhältlich.

Die versichererseitige Finanzierung der Leistungen zur Pflege und Hilfe zu Hause umfasst neben der Finanzierung durch die Krankenversicherung nach KVG noch weitere Versicherungen. Die Kosten für Leistungen, die von einem Leistungserbringer der Krankenpflege und Hilfe zu Hause erbracht werden können auch über einen Beitrag der Unfallversicherung (Art. 10 Abs. 1 Bst. a und Art. 10 Abs. 3 UVG, SR 832.20), der Militärversicherung (Art. 4 Abs. 1 und Art. 10 Abs. 2 MVG, SR 833.1) oder der Invalidenversicherung (Art. 14 Abs. 1 Bst. a IVG, SR 831.20) vergütet werden. Es ist nicht möglich, zwischen den verschiedenen an der Finanzierung beteiligten Versicherungen zu unterscheiden; es handelt sich um eine Summe aller Versicherungen. Das BFS gibt an, dass die Personen, die Leistungen im Bereich der Krankenpflege und Hilfe zu Hause in Anspruch nehmen, mehrheitlich ältere Menschen sind, bei denen hauptsächlich die Krankenversicherung für die Pflegeleistungen aufkommt.

Privatrechtliche gewinnorientierte Unternehmen, die in verschiedenen Kantonen tätig sind, werden für jeden einzelnen Kanton angegeben und können somit mehrfach gezählt werden.

Klienten sind Einzelpersonen, die für sich selbst oder für Mitglieder ihres Haushalts Leistungen in Anspruch nehmen und eine Pflege- oder Hilfsleistung zu Hause erhalten. Jede Inanspruchnahme einer Leistungsart erzeugt einen Fall. Ein Klient kann also im Laufe eines Berichtsjahres mehrere Fälle generieren.

Bei den Kennzahlen 2.06 und 2.07 kann ein Ergebnis von über 100 % möglich sein, weil die Summe der VZÄ, die der Tertiär- oder Sekundarstufe zugeordnet werden, höher sein kann als die Summe der VZÄ, die für die Pflege und Betreuung von Klientinnen und Klienten eingesetzt werden. Zur Veranschaulichung: Eine Person kann zu 50 % angestellt sein, dabei aber 40 % ihrer Zeit für die Pflege und Betreuung und 10 % für eine andere Tätigkeit, z. B. im administrativen Bereich, aufwenden. In diesen Fällen ist die Interpretation dieselbe wie bei einem Ergebnis von 100 %, das heisst 100 % der VZÄ für Pflege und Betreuung sind VZÄ mit einem Ausbildungsniveau auf Tertiärstufe bzw. Sekundarstufe.

Letzte Aktualisierung 22.04.2024

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