Krankenversicherung: Wahlfranchisen

In der Grundversicherung können die ordentliche Franchise oder wählbare Franchisen gewählt werden.

Grundversicherung mit ordentlicher Franchise und wählbaren Franchisen

Die versicherte Person bezahlt zusätzlich zu den Prämien auch einen festen Jahresbeitrag. Mit diesem beteiligt sie sich direkt an den Arzt- oder Spitalkosten sowie an den Kosten für Medikamente. Dieser Jahresbeitrag wird als Franchise bezeichnet. Die ordentliche Franchise beträgt 300 Franken für Erwachsene und 0 Franken für Kinder.

Entscheidet man sich für einen höheren Franchisebetrag als die vorgeschriebenen 300 Franken, gewähren die Krankenversicherer einen Prämienrabatt. Die Ermässigungen hängen von der Höhe der gewählten Franchise ab. Der maximale Rabatt ist gesetzlich beschränkt. Es darf höchstens ein Rabatt von 70 Prozent auf das zusätzlich übernommene Risiko gewährt werden. Der entsprechende Betrag in Franken ist in der folgenden Tabelle aufgeführt (erste Zeile: Franchise, zweite Zeile: jährlicher Höchstrabatt):

Erwachsene
Franchise 500 1000 1500 2000 2500
Maximalrabatt 140 490 840 1190 1540
Kinder
Franchise 100 200 300  400  500  600 
Maximalrabatt 70  140  210  280  350  420 

Was gilt es zu beachten:

Ein Wechsel der Franchise kann jeweils nur auf Beginn eines Kalenderjahres erfolgen.

Die Krankenversicherer müssen nicht alle Wahlfranchisen anbieten. Sie können für Erwachsene und junge Erwachsene (vom 19. bis zum vollendeten 25. Altersjahr) unterschiedliche Franchisen anbieten.

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Letzte Änderung 28.01.2021

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