Krankenversicherung: Bonusversicherung

Gewährung eines Rabatts, wenn keine Leistungen bezogen werden. 

Wenn in einem Jahr dem Krankenversicherer keine Rechnungen zur Rückerstattung geschickt werden, sinkt die Prämie durch den Bonusrabatt im nächsten Jahr.

Folgendes gilt es zu beachten:

  • Nicht alle Krankenversicherer bieten Bonusmodelle an.
  • Das Bonusmodell ist nur mit der ordentlichen Franchise (300 Franken) möglich.
  • Eine zusätzliche Einschränkung der Leistungserbringer (z.B. Hausärztin oder -arzt) ist nicht möglich.
  • Im ersten Jahr zahlt die versicherte Person einen Zuschlag von 10 Prozent auf die Prämie.
  • Man ist zu einer Mindestvertragsdauer von über einem Jahr verpflichtet.

Wie funktioniert das Bonusmodell:

  • Im zweiten Jahr ohne Leistungsbezug sinkt die Prämie auf 85 Prozent.
  • Im dritten Jahr ohne Leistungsbezug sinkt die Prämie auf 75 Prozent.
  • Im vierten Jahr ohne Leistungsbezug sinkt die Prämie auf 65 Prozent.
  • Im fünften Jahr ohne Leistungsbezug sinkt die Prämie auf mindestens 55 Prozent.  

Mehr als 50 Prozent Rabatt sind laut Gesetz nicht erlaubt.

Was passiert, wenn Rechnungen zur Rückerstattung eingereicht werden: Der Krankenversicherer stuft den Versicherten im nächsten Jahr eine Rabattstufe zurück.

Beispiel: Im ersten Jahr zahlt man mehr, und zwar 10 Prozent (verglichen mit der ordentlichen Prämie). Beträgt die ordentliche Prämie 100 Franken für das Jahr 2020, so zahlt man 110 Franken (Ausgangsprämie). Danach kommt stufenweise die Rabattierung zum Tragen: Nach vier Jahren ohne Leistungsbezug ist der maximale Rabatt auf der jeweils gültigen Ausgangsprämie von 45 Prozent erreicht. Beträgt die Ausgangsprämie nach vier Jahren ohne Leistungen 120 Franken (gültige ordentliche Prämie für das Jahr 2024 inkl. 10 Prozent), so bezahlt man im fünften Jahr 66 Franken (55 Prozent von 120 Franken).

Letzte Änderung 28.01.2021

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Sektion Governance Aufsicht
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Tel. +41 58 462 21 11
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