Revision der Transplantationsverordnung

Der Bundesrat hat am 1. Mai 2024 die Vernehmlassung zu einer Teilrevision der Transplantationsverordnung eröffnet. Die Anpassungen sind notwendig im Hinblick auf die Einführung der Widerspruchsregelung im Bereich der Spende von Organen, Geweben und Zellen.

Das Stimmvolk hat am 15. Mai 2022 der Einführung der erweiterten Widerspruchsregelung im Bereich der Spende von Organen, Geweben und Zellen zugestimmt. Nun legt der Bundesrat die dadurch notwendig gewordenen Verordnungsanpassungen zur Vernehmlassung vor. Diese betreffen insbesondere die folgenden Aspekte:

  • Das neue Organ- und Gewebespenderegister wird detailliert geregelt.
  • Es wird bestimmt, für welche Organe, Gewebe und Zellen weiterhin die Zustimmungsregelung gilt.
  • Für die Durchführung vorbereitender medizinischer Massnahmen und für die Geltendmachung des Widerspruchs werden Fristen festgelegt.

Vernehmlassung bis am 21. August 2024

Die Vernehmlassung dauert bis am 21. August 2024. Sie können Ihre Stellungnahme zur Vernehmlassung einfach online auf «Consultations» erfassen und einreichen:


Frühere Änderungen der Transplantationsverordnung

Dies sind die bisherigen Änderungen der Transplantationsverordnung in chronologisch absteigender Reihenfolge:

Gesetze

Angaben zur aktuell gültigen Gesetzgebung finden Sie auf der folgenden Seite: 

Gesetzgebung Transplantationsmedizin

Das Transplantationsgesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Transplantationsmedizin in der Schweiz. Es basiert auf dem Verfassungsartikel 119a und wird ergänzt durch sechs Ausführungsverordnungen.

Link zur geltenden Verordnung:

Links




Medien

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Letzte Änderung 02.05.2024

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Abteilung Biomedizin
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 51 54
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