Humanpathogene Organismen und genetisch aktives Material können ohne Auflagen importiert werden. Ausnahmen sind humanpathogene Organismen, die unter die Güterkontrollverordnung fallen oder nach dem Kriegsmaterialgesetz als biologische Waffe gelten.
Das BAG hat bisher auf Anfrage Importbestätigungen erstellt. Dieser Dienst wird eingestellt bis spezifische rechtliche Grundlagen in Kraft treten. Sollte die Lieferung am Zoll trotzdem blockiert werden, kann der Importeur beziehungsweise der Zoll das BAG telefonisch (Tel. +41 58 463 51 54) oder per E-Mail (biosafety@bag.admin.ch) kontaktieren.
Für den Import gewisser Organismen muss bei der zuständigen Behörde eine Bewilligung beantragt werden. Die Zuständigkeiten finden Sie in der Übersichtstabelle im Register «Dokumente».
Links
- EFBS: Praktische Anweisungen für Transport, Import und Export biologischer Substanzen (in Englisch)
-
Güterkontrollverordnung (Anhänge)Liste der Mikroorganismen, welche unter die Güterkontrollverordnung fallen (Anhänge 1+2, ab S. 65, IC351-354)
- WHO Guidance on regulations for the Transport of Infectious Substances
Gesetze
Letzte Änderung 18.03.2021
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 51 54