Die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen (hES), die in der Schweiz verfügbar sind, ist streng geregelt. Im Folgenden findet sich eine Übersicht zu den Voraussetzungen, Zuständigkeiten, dem Vorgehen sowie den Anforderungen an Schlussberichte.
Sie möchten ein Stammzellen-Forschungsprojekt (FP-S) mit in der Schweiz verfügbaren humanen embryonalen Stammzellen durchführen.
Achtung: Wenn Zelllinien bereits für ein Forschungsprojekt importiert wurden, heisst dies nicht, dass sie auch in der Schweiz verfügbar sind. Die Zellen müssen in der Regel für ein anderes Projekt von Neuem importiert werden und mit dem Eigentümer der Zelllinie muss ein neuer MTA (Material Transfer Agreement) vereinbart werden. Zelllinien, die in der Schweiz gewonnen wurden, sind hingegen immer auch verfügbar.
Bewilligung der zuständigen Ethikkommission zum Stammzellen-Forschungsprojekt
Zuständig: Zuständige Ethikkommission
Referenznummer des Bundesamtes für Gesundheit zum Stammzellen-Forschungsprojekt (Erteilung einer Referenznummer = Freigabe des Forschungsprojekts)
Zuständig: Bundesamt für Gesundheit
1. Gesuchformular um eine Bewilligung zum Stammzellen-Forschungsprojekt an die zuständige Ethikkommission
2. Meldungsformular des Stammzellen-Forschungsprojekts an das Bundesamt für Gesundheit, um eine Referenz-nummer zu erhalten
3. Meldungsformular innert 15 Tagen nach Abschluss oder Abbruch des Stammzellen- Forschungsprojekts an die zuständige Ethikkommission und an das Bundesamt für Gesundheit
4. Schlussberichtsformular innert 6 Monaten nach Abschluss oder Abbruch des Stammzellen-Forschungsprojekts an die zuständige Ethikkommission und an das Bundesamt für Gesundheit
Letzte Änderung 17.05.2021
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Forschung am Menschen
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 51 54