Umsetzung Pflegeinitiative (Artikel 117b BV)

Am 28. November 2021 wurde die Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» von Volk und Ständen angenommen. Der Bundesrat beschloss daraufhin, die Initiative in zwei Etappen umzusetzen.

Die Pflege ist ein wichtiger Pfeiler der medizinischen Versorgung und der Bedarf steigt aufgrund der demografischen Alterung der Gesellschaft laufend. Weil es immer mehr ältere Menschen gibt, werden in den nächsten Jahren auch Krankheiten wie Krebs, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen und die Zahl der mehrfach Erkrankten zunehmen. Parallel dazu hat sich der Fachkräftemangel in der Pflege in den letzten Jahren verschärft und dadurch auch die Abhängigkeit der Schweiz von ausländischem Pflegepersonal erhöht. Damit die Qualität der Pflege erhalten bleibt und alle Menschen Zugang zu einer guten Pflege haben, müssen mehr Pflegende ausgebildet werden und die Berufsverweildauer verlängert werden.

Am 28. November 2021 wurde die Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» von Volk und Ständen mit einem Ja-Anteil von 61% angenommen. Artikel 117b Bundesverfassung verlangt, dass Bund und Kantone die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung anerkennen und fördern. Der Zugang zu einer Pflege von hoher Qualität soll für alle Menschen garantiert sein. Bund und Kantone sollen sicherstellen, dass genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen. Zudem sollen Pflegende entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen arbeiten können, damit diese zu einer hohen Pflegequalität beitragen.

Die Übergangsbestimmung Artikel 197 Ziffer 13 BV verlangt Bundesregelungen zu Arbeitsbedingungen, zur Abgeltung, zur beruflichen Entwicklung und zur Abrechnung.

Der Bundesrat hat am 12. Januar 2022 beschlossen, dass die Pflegeinitiative in zwei Etappen umgesetzt werden soll.

Umsetzung 1. Etappe

Das Parlament hat am 16. Dezember 2022 das Bundesgesetz zur Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege verabschiedet. Das Gesetz wird am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

Die Vorlage beinhaltet Folgendes:

  • Die Ausbildungsoffensive, welche die Ausbildung der Pflegepersonen auf Tertiärstufe fördern und die Zahl der Bildungsabschlüsse in Pflege höhere Fachschule (HF) und in Pflege Fachhochschule (FH) erhöhen soll. Hier lesen Sie mehr zur Ausbildungsoffensive.
  • Die Möglichkeit, dass Pflegefachpersonen bestimmte Leistungen direkt, sprich ohne ärztliche Anordnung, zulasten der Sozialversicherungen abrechnen können. Hier erfahren Sie mehr zur direkten Abrechnung der Pflegeleistungen.
  • Das Förderprogramm «Effizienz in der medizinischen Grundversorgung» (EmGv). Hier lesen Sie mehr zum Förderprogramm EmGv.

Die rechtlichen Grundlagen der 1. Etappe treten am 1. Juli 2024 in Kraft. Am gleichen Tag wird ausserdem das Nationale Monitoring Pflegepersonal veröffentlicht. Das Monitoring soll ermöglichen, die Wirkung der im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative getroffenen Massnahmen regelmässig und langfristig zu überprüfen und stellt Bund und Kantonen Steuerungswissen zur Verfügung.

Umsetzung 2. Etappe

In Erfüllung der Übergangsbestimmung nach Art. 197 Ziff. 13 BV will der Bund in der 2. Etappe die weiteren Forderungen der Pflegeinitiative nach Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Förderung der beruflichen Entwicklung umsetzen.

Der Bundesrat hat am 25. Januar 2023 die Eckpunkte der 2. Etappe festgelegt, um die restlichen Forderungen der Initiative umzusetzen.

Am 8. Mai 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu den folgenden neuen gesetzlichen Regelungen eröffnet:

Dokumente

1. Etappe von Artikel 117b BV

2. Etappe von Artikel 117b BV


Zahlen und Fakten zur Pflege in der Schweiz


Juristisches Gutachten zur arbeitsrechtlichen Situation des Pflegepersonals


Forschungsbericht zur Qualität in der Pflege

Weiterführende Themen

Gesetzgebung Gesundheitsberufe

Das Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG) regelt für sieben Gesundheitsberufe die Hochschulausbildung sowie die fachlich eigenverantwortliche Berufsausübung.

Letzte Änderung 08.05.2024

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