Die gesetzlichen Grundlagen zum Themenkreis Mensch und Gesundheit sind in rund einem Dutzend Bundesgesetzen und darauf aufbauenden Verordnungen festgelegt. Hier finden Sie die relevante Gesetzgebung etwa zu Arzneimitteln und Medizinprodukten, zu Betäubungsmitteln, zur Transplantations- und Fortpflanzungsmedizin, zur Forschung am Menschen und an embryonalen Stammzellen, zu übertragbaren Krankheiten, Tabakprodukten und Chemikalien oder zum Strahlenschutz.
Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier und die entsprechenden Verordnungen regeln die Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers in der Schweiz.
Das Heilmittelrecht besteht aus dem Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (HMG) sowie den zugehörigen Verordnungen. Es wird regelmässig an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst.
Das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen sowie die Aufgabenteilung der zuständigen nationalen und kantonalen Behörden.
Das Transplantationsgesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Transplantationsmedizin in der Schweiz. Es basiert auf dem Verfassungsartikel 119a und wird ergänzt durch sechs Ausführungsverordnungen.
Das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen regelt die Durchführung genetischer Analysen. Zentrale Aspekte sind der Schutz der Persönlichkeit, das Verhindern von Missbräuchen und die Sicherstellung der Qualität.
Das Fortpflanzungsmedizingesetz legt fest, unter welchen Voraussetzungen die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung beim Menschen angewendet werden dürfen.
Das Humanforschungsgesetz und seine ausführenden Verordnungen regeln die Forschung am Menschen in der Schweiz. Hauptzweck der Gesetzgebung ist es, die Würde, Persönlichkeit und Gesundheit des Menschen in der Forschung zu schützen.
Die Forschung an embryonalen Stammzellen wird in der Schweiz durch das Stammzellenforschungsgesetz (StFG) geregelt. Dieses legt fest, unter welchen Bedingungen Stammzellen gewonnen und erforscht werden dürfen.
Die Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen, sowie verschiedene Gesetze und Verordnungen regeln Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen im geschlossenen System.
Das Strahlenschutzgesetz (StSG) bezweckt, Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Es gilt für alle Tätigkeiten, Einrichtungen, Ereignisse und Zustände, die eine Gefährdung mit sich bringen können.
Solarien, Laserbehandlungen, Laserpointer, Veranstaltungen mit Schall oder Lasershows: Das Bundesgesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung und Schall schützt die Bevölkerung vor schädlichen Wirkungen.
Das Epidemiengesetz soll gewährleisten, dass übertragbare Krankheiten frühzeitig erkannt, überwacht, verhütet und bekämpft werden und trägt dazu bei, Krankheitsausbrüche mit grossem Gefährdungspotenzial besser zu bewältigen.
Das Krebsregistrierungsgesetz (KRG) regelt das Erfassen aussagekräftiger, verlässlicher Daten zu Krebserkrankungen in der Schweiz. Es fördert zudem die Registrierung von anderen stark verbreiteten oder bösartigen Krankheiten.