Windpocken & Gürtelrose

Windpocken (= Varizellen) verlaufen bei gesunden Kindern zwar meist harmlos, aber später im Leben kann dies zu Gürtelrose (= Herpes zoster) führen. Ab 2023 wird die kombinierte MMRV-Impfung für alle Kinder im Alter von 9 und 12 Monaten empfohlen. Eine Nachholimpfung wird im Alter von 13 Monaten bis 39 Jahren empfohlen.

Erreger und Übertragung

Windpocken (Varizellen oder auch «Wilde bzw. Spitze Blattern») sind eine hochansteckende Krankheit die durch das Varicella-Zoster-Virus (VZV) ausgelöst wird. Auch die Gürtelrose (= Herpes zoster) wird durch VZV verursacht. Die Viren werden durch Atemwegströpfchen in der Luft sehr leicht von Mensch zu Mensch übertragen, daher auch der Name Windpocken. Bei einem Windpocken-Ausschlag oder bei Gürtelrose ist auch die Bläschenflüssigkeit ansteckend. Windpocken treten meist schon im Kindesalter als eine unangenehme, aber in der Regel leichte und gutartige Krankheit auf. Eine infizierte Person ist ansteckend bereits zwei Tage vor dem Auftreten des Hautausschlags bis zum Zeitpunkt, zu dem die letzten Bläschen zu Krusten geworden sind.

Eine VZV-Infektion führt zwar in der Regel zu einer lebenslangen Immunität gegenüber Windpocken, aber die Viren bleiben zeitlebens im Körper und können später eine Gürtelrose auslösen.

Krankheitsbild

Windpocken (Varizellen)

Zwei bis drei Wochen nach Ansteckung treten leichtes Fieber und Müdigkeit auf, gefolgt von einem oft juckenden Hautausschlag. Die kleinen roten Flecken entwickeln sich zu Pusteln und Bläschen, welche schliesslich austrocknen, eine Kruste bilden und dann abfallen. In der Regel erkrankt man nur einmal im Leben an den Windpocken. Gelegentlich können jedoch Komplikationen wie etwa bakterielle Hautinfektionen auftreten. Schwere Komplikationen, wie Lungenentzündungen sowie Hirn- und Hirnhautentzündungen sind selten. Wenn die Krankheit erst im Erwachsenenalter auftritt, so ist das Risiko von Komplikationen höher als bei Kindern. Speziell gefährdet sind auch Neugeborene, Personen mit geschwächtem Immunsystem und schwangere Frauen (Lungenentzündung) und das noch ungeborene Kind (hohes Risiko von Missbildungen).

Gürtelrose (Herpes zoster)

Nach einer Windpockenerkrankung bleibt das Virus ein Leben lang unbemerkt im Körper (in Nerven-Ganglien). Eine Reaktivierung des Virus, nun in Form eines Ausbruchs einer Gürtelrose (Herpes zoster) kommt vor allem im höheren Alter und bei einer Immunschwäche vor. Sie kann aber in jedem Alter vorkommen. Dabei kommt es auf einer Körperseite zu einem streifenförmigen Hautausschlag mit Bläschen. Dabei können verschiedene Komplikationen auftreten: Gelegentlich ist der Ausschlag begleitet von starken und langanhaltenden Schmerzen («Post-herpetische Neuralgie»). In 10–20 Prozent der Fälle ist ein Auge vom Ausschlag mitbetroffen (Gefahr der Erblindung).

Die Behandlung von Windpocken oder Gürtelrose beschränkt sich in den meisten Fällen auf die Linderung der Symptome. In einigen Fällen kann ein virostatisches Medikament (das die Entwicklung des Virus hemmt) eingesetzt werden.

Verbreitung und Häufigkeit

Varicella-Zoster-Viren sind weltweit verbreitet.

In der Schweiz treten Windpocken das ganze Jahr über auf. Praktisch die ganze erwachsene Bevölkerung (98 Prozent) weist Antikörper gegen das Virus auf, hat also die Krankheit bereits in der Kindheit durchgemacht.

Von den Personen, die erst mit 16 Jahren oder älter erkranken, müssen jährlich etwa 50 aufgrund von Komplikationen hospitalisiert werden und bei den über 16-Jährigen sterben etwa 20 pro 100'000 daran, was ca. 10 bis 20 Mal häufiger als bei Kindern der Fall ist.

Rund ein Drittel aller Menschen, welche die Windpocken durchgemacht haben, erkranken später einmal im Leben an einer Gürtelrose.

Vorbeugung/Impfung

Ab 2023 wird die Impfung mit zwei Dosen als Basisimpfung gegen Windpocken (Varizellen) für alle Säuglinge im Alter von 9 und 12 Monaten empfohlen. Die Impfung soll vorzugsweise mit einem kombinierten, quadrivalenten MMRV-Impfstoff erfolgen, der gegen vier Krankheiten schützt: Masern, Mumps, Röteln und Varizellen.  

Da das Risiko von Krankheitskomplikationen bei Erwachsenen erhöht ist, ist es wichtig, eine Ansteckung bei allen noch nicht immunen Personen zu verhindern. Die Nachholimpfung (1 bzw. 2 Dosen) gegen Windpocken (bzw. MMRV) wird daher allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Alter von 13 Monaten bis 39 Jahre (d.h. bis zum 40. Geburtstag) empfohlen, welche bislang noch nicht an Varizellen erkrankt sind und die noch nicht insgesamt zwei Impfdosen erhalten haben. Die Impfung erfordert zwei Dosen im Abstand von mindestens vier Wochen. Bei Unsicherheit bezüglich einer früheren Windpocken-Erkrankung können zur Abklärung des Immunstatus die IgG-Antikörper bestimmt werden.

Ab Januar 2023 werden die Kosten für die Impfung gegen Windpocken für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Alter bis 39 Jahren (also bis zum 40. Geburtstag) von der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) übernommen. Die Kostenübernahme bezieht sich auf die empfohlene Basisimpfung und die Nachholimpfung mittels Varizellen-Einzelimpfstoffen wie auch mittels der kombinierten MMRV-Impfstoffe.

Die Impfung gegen Herpes Zoster mit dem adjuvantierten Subunit-Impfstoff (Shingrix®) wird in der Schweiz seit 2022 empfohlen. Dies für gesunde Personen ab 65 Jahren sowie für Patientinnen und Patienten mit Immundefizienz ab 50 bzw. mit schwerer Immundefizienz ab 18 Jahren. Erforderlich sind zwei Dosen im Abstand von mindestens zwei Monaten. Bei Personen mit Immundefizienz kann individuell auch ein Abstand von vier Wochen in Erwägung gezogen werden. Die Impfung mit dem Subunit-Impfstoff wird ab Februar 2022 durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet.

Die bisherigen Empfehlungen von 2017 für den attenuierten Lebendimpfstoff (Zostavax®) gelten nur noch für Personen im Alter von 65 bis 79 Jahren ohne Immundefizienz, welche den Lebendimpfstoff gegenüber dem Subunit-Impfstoff vorziehen. Die Impfung mit dem attenuierten Lebendimpfstoff wird nicht durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet.

Zahlen zu Herpes Zoster

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Letzte Änderung 23.07.2024

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