Erreger und Übertragung
Botulismus wird durch Giftstoffe (Botulinumtoxine) verursacht. Diese werden vom Bakterium Clostridium botulinum gebildet. Botulismus ist deshalb eine Vergiftung und kann nicht von Mensch zu Mensch übertragen werden. Eine Vergiftung mit Botulinumtoxinen tritt in den meisten Fällen nach Einnahme von verdorbenen Lebensmitteln auf, kann jedoch auch eine Folge mangelhafter Wunddesinfektion sein. Botulinumtoxine gehören zu den stärksten bekannten Giften; weniger als ein Millionstel Gramm von Typ A reichen, um einen Menschen von 70 kg Körpergewicht zu töten.
Krankheitsbild
Beim Lebensmittelbotulismus treten nach 12 bis 36 Stunden und beim Wundbotulismus nach 4 bis 14 Tagen Kopfschmerzen, Mundtrockenheit, Augenmuskellähmungen, Heiserkeit, Schluckbeschwerden und Lähmungen auf. Die Lähmung der Atemmuskulatur kann zum Erstickungstod führen. Bei Botulismus können lediglich die Symptome gelindert werden. Im Frühstadium der Vergiftung kann eine ärztliche Behandlung mit Botulinum-Antitoxin hilfreich sein. Dank der Behandlungsmöglichkeiten der modernen Medizin sind die tödlichen Verläufe auf 5 bis 10 Prozent aller Fälle gesunken.
Verbreitung und Häufigkeit
Clostridium botulinum gedeiht ausschliesslich in einer sauerstofflosen Umgebung. Es kommt weltweit in Erd-, See- und Meeresböden vor und kann in Form von widerstandsfähigen Sporen während langer Zeit überleben. Botulismus tritt in der Schweiz mit ein bis zwei Fällen pro Jahr sehr selten auf.
Vorbeugung
Zur Vorbeugung sollten keine Konserven aus Dosen, deren Deckel sich gewölbt haben, oder aus undichten Einmachgläsern gegessen werden. In der Schweiz ist kein Impfstoff gegen Botulismus verfügbar.
Botulismus-Vergiftungen werden vom Bundesamt für Gesundheit überwacht. Aufgrund des verbreiteten Vorkommens von Clostridium botulinum, der enormen Potenz seiner Toxine und der schweren Vergiftungssymptome besteht das Risiko, dass Botulinumtoxine für biochemische Waffen verwendet werden könnten.
Meldepflicht
Für Lebensmittelbotulismus besteht eine 2 Stunden Meldepflicht. Ärzte, die einen Verdacht auf Lebensmittelbotulismus hegen, sind verpflichtet, dies sofort dem Kantonsarzt und dem BAG zu melden. Diese Massnahme dient hauptsächlich der raschen Eruierung der kontaminierten Nahrungsquelle und der Verhinderung weiterer Vergiftungsfälle. Für Wund- und Säuglingsbotulismus besteht keine Meldepflicht mehr.
Behandlung
Menschen, die an C. botulinum erkrankt sind und die erwähnten Symptome aufweisen, benötigen Intensivpflege und können innerhalb der ersten Tage nach Auftreten der ersten Symptome mit Botulinum-Antitoxinen behandelt werden. In der Schweiz können Botulinum Antitoxine bei ToxInfo Suisse (Nr. 145) angefordert werden.