Hier finden Sie die Informationen über die notwendige Ausbildung im Strahlenschutz für Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker für die entsprechenden Röntgenanlagen zu zahnmedizinischen Zwecken.
Mit dem Erhalt des Titels als Dentalhygienikerin und Dentalhygieniker HF ist der Nachweis der notwendigen Ausbildung für die Anwendung am Menschen für intra- und extraorale Aufnahmetechniken (OPT und Fernröntgen) im Niedrigdosisbereich erbracht.
Ausländische Titel als Dentalhygienikerin und Dentalhygieniker
Personen mit einer ausländischen Ausbildung, die in der Schweiz eine Anstellung als DH anstreben, benötigen eine vom Schweizerischen Roten Kreuz SRK anerkannte Ausbildung. Mit der Anerkennung bestätigt das SRK, dass das ausländische Diplom bzw. der Ausweis einem schweizerischen Diplom oder Ausweis gleichwertig ist. Die Prüfung und Beurteilung der Anerkennung (Gleichwertigkeit) erfolgt nach den Kriterien der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen.
Gesuche um Anerkennung können direkt beim Schweizerischen Roten Kreuz SRK eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des SRK.
Digitale Volumentomografie (DVT) (MP 11)
Für die Anwendung von digitalen Volumentomografen im Niedrigdosisbereich benötigen Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker eine zusätzliche Ausbildung. Die Schweizerische Gesellschaft für Zahnärzte wird voraussichtlich ab 2023 mit der Ausbildung für die Anwendung von digitalen Volumentomografen für Dentalassistentinnen/Dentalassistenten und Dentalhygienikerinnen/Dentalhygieniker beginnen.
Fortbildung im Strahlenschutz
Nach dem Absolvieren einer Ausbildung im Strahlenschutz wird mindestens alle 5 Jahre eine obligatorische Fortbildung verlangt. Für Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker sieht die Fortbildungspflicht folgendermassen aus:
Berufsgruppe | Fortbildungspflicht |
---|---|
DH (MP 10) Intraorales Röntgen, OPT und Fernröntgen |
Alle 5 Jahre, 4 UE* |
DH (MP 11) Extraorale Aufnahmetechniken (DVT) |
Alle 5 Jahre, 8 UE* |
Weitere Informationen über die Fortbildung finden Sie auf der Seite Fortbildung im Strahlenschutz. Auf der Seite Strahlenschutz: Häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen.
Letzte Änderung 24.06.2022
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 96 14