Meldepflichtige Infektionskrankheiten

Meldepflichtige Infektionskrankheiten – das Wichtigste in Kürze

Zeitgerechte und wirkungsvolle Eingriffe in die Dynamik des epidemiologischen Geschehens zur Schadensabwehr und -verhütung erfordern, dass Gesundheitsgefährdungen durch übertragbare Krankheiten frühzeitig erkannt und gemeldet werden. 

Meldepflichtige Infektionskrankheiten

Dies stellt hohe Anforderungen an die meldenden Ärztinnen und Ärzte, Spitäler und Laboratorien sowie an die Ausgestaltung der Informationswege und -verarbeitung.

Die Meldepflicht ist das zentrale Systemelement der Überwachung übertragbarer Krankheiten in der Schweiz. Der Leitfaden zur Meldepflicht (PDF, 1 MB, 27.03.2024) beschreibt neben den Meldekriterien und Meldefristen die jeweiligen Besonderheiten im Meldeprozedere der meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten und Erreger.

Wer meldet?

Alle Ärztinnen und Ärzte, Spitäler und öffentliche oder private Institutionen des Gesundheitswesens sowie Laboratorien in der Schweiz, gemäss dem Grundsatz «Wer diagnostiziert, meldet»;

Spitäler koordinieren die Meldetätigkeit innerhalb ihrer Institution.

Wann melden?

Sobald das jeweilige Meldekriterium erfüllt ist, innerhalb 2 Stunden, 24 Stunden oder 1 Woche;

der Leitfaden zur Meldepflicht erläutert die erregerspezifischen Meldekriterien und Besonderheiten.

Wie melden?

Laborbefunde zu meldepflichtigen Erregern sind, wenn möglich, elektronisch zu übermitteln. Informationen zur elektronischen Labormeldung finden Sie hier: Elektronische Meldung von Laborbefunden.

Meldepflichtige Krankheiten ohne elektronischen Meldeweg sind vorerst per Meldeformular einzusenden. Je nach Meldefrist kann dies per HIN-Secured Mail, Fax oder Post erfolgen – oder telefonisch bei einem (Verdacht auf einen) Erreger, der innerhalb 2 Stunden zu melden ist.

Wem melden?

Labore melden vorerst an das BAG und den kantonsärztlichen Dienst des Wohnortes der betroffenen Person. Im Laufe des 2024 wird der Meldeweg für elektronisch übermittelte Laborbefunde umgestellt und erfolgt dann ausschliesslich an das BAG.

Klinische Befunde müssen an den kantonsärztlichen Dienst des Wohnorts der betroffenen Person gemeldet werden.

Epidemiologische Befunde müssen an den kantonsärztlichen Dienst des Kantons, in dem sich die Ärztin oder der Arzt, das Spital oder die öffentliche oder private Institution des Gesundheitswesens befindet, welche die Beobachtung gemacht hat, gemeldet werden.

Was melden?

Entsprechend der Verordnung des EDI vom 1. Dezember 2015 über die Meldung von Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen (SR 818.101.126) ist folgendes zu melden:

Ärztinnen und Ärzte melden klinische Befunde gemäss der Meldeformulare (u.a. mit Angaben zur betroffenen Person, Labordiagnostik, Exposition, zum Impfstatus und zu Massnahmen).
Mit der Einführung von elektronischen Meldungen sind zusätzlich die AHV-Nummer der betroffenen Person, die GLN des meldenden Arztes sowie UID/BUR Nummer des meldenden Betriebs (Spital, Praxis) gemeldet bzw. beim Auftrag der Labordiagnose an das meldepflichtige Labor übermittelt werden. Meldungen mit dem PDF-Meldeformular sind davon nicht betroffen;

Laboratorien melden laboranalytische Befunde gemäss der Meldeformulare (u.a. mit Angaben zur betroffenen Person, zum auftraggebenden Arzt, Entnahme- und Testdatum, zur Methode und zum Resultat).
Mit der Einführung von digitalen Meldungen sind zudem die vom auftraggebenden Arzt mit dem Laborauftrag an das Labor übermittelten Informationen, also die AHV-Nummer der betroffenen Person, die GLN des meldenden Arztes sowie UID/BUR Nummer des meldenden Betriebs (Spital, Praxis) vom Labor zu melden. Zudem identifiziert sich das Labor beim Melden über ihre eigene UID/BUR Nummer.

Spitäler melden epidemiologische Befunde gemäss der Meldeformularen (u.a. epidemiologische Merkmale, Anzahl betroffene Patientinnen und Patienten, getroffene Massnahmen).

Zahlen zu Infektionskrankheiten

Fallzahlen der überwachten Infektionskrankheiten der Schweiz und Fürstentum Liechtenstein, wöchentlich aktualisiert.

 

Zahlen & Fakten zum Thema

Zahlen zu Infektionskrankheiten

Fallzahlen der überwachten Infektionskrankheiten der Schweiz und Fürstentum Liechtenstein, wöchentlich aktualisiert.

Letzte Änderung 21.01.2024

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Übertragbare Krankheiten
Sektion Meldesysteme
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 87 06

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https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/krankheiten/infektionskrankheiten-bekaempfen/meldesysteme-infektionskrankheiten/meldepflichtige-ik.html