Der Begriff «Health Technology Assessment» (HTA) steht international für die systematische Bewertung medizinischer Verfahren und Technologien. HTA gilt als wichtiges Instrument der evidenzbasierten Politikberatung und Entscheidungsfindung.
Die gesundheitspolitischen Prioritäten des Bundesrates – Gesundheit2030 – sehen eine Verbesserung der medizinischen Behandlungen und eine Beeinflussung der Kostenentwicklung vor. Mittels HTA wird die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit einer medizinischen Leistung transparent dargelegt. Die Ergebnisse können dazu beitragen, nicht wirksame oder nicht wirtschaftliche Leistungen in der Vergütungspflicht zu limitieren oder zu streichen. Eine Reduktion solcher Leistungen erhöht die Qualität des Gesundheitswesens und verringert die Kosten. In diesem Zusammenhang hat der Bund ein HTA-Programm lanciert.
HTA News
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Die Grundlage des Programms bildet Artikel 32 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Danach müssen medizinische Leistungen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden, die Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) erfüllen. Sie sollen periodisch nach diesen Kriterien überprüft werden.
Der Hauptfokus des Programms ist die Re-Evaluation von Leistungen, die möglicherweise die WZW-Kriterien nicht erfüllen. Ziel ist es, diese aus dem Leistungskatalog zu entfernen oder deren Vergütungspflicht einzuschränken. Das HTA Programm evaluiert zudem auch Leistungen, für die noch keine Vergütungspflicht vorliegt.
Letzte Änderung 06.06.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Leistungen Krankenversicherung
Sektion Health Technology Assessment
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 469 17 33