Revision des Tabakproduktegesetzes

Am 24. Mai 2023 hat der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des Tabakproduktegesetzes an das Parlament verabschiedet.

Die Revision geht auf die vom Volk und den Kantonen gutgeheissene Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» zurück.

Der Bundesrat schlägt dem Parlament gestützt auf die neue Verfassungsbestimmung vor, die Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten an Orten und in Medien, zu denen Jugendliche Zugang haben, zu verbieten. Betroffen sind insbesondere die Printmedien, unter bestimmten Voraussetzungen das Internet sowie Festivals.

In Zukunft darf keine Werbung für Tabakprodukte oder elektronische Zigaretten mehr in den Printmedien platziert werden. Auch an öffentlich zugänglichen Orten wie Verkaufsstellen und Festivals, die von Minderjährigen aufgesucht werden können, wird sie untersagt. Darüber hinaus wird das Sponsoring von Veranstaltungen, zu denen Minderjährige Zugang haben, nicht mehr möglich sein.

Die Vernehmlassung zur Revision wurde am 31. August 2022 eröffnet und dauerte bis am 30. November 2022.  

Weitere Stationen Teilrevision

  • 2024-2025: Voraussichtliche Dauer der parlamentarischen Beratung
  • 2025: Voraussichtlich Vernehmlassung revidierte Tabakprodukteverordnung
  • 2026: Voraussichtlich Inkraftsetzung des revidierten Tabakproduktegesetzes und der Verordnung

Weiterführende Themen

Gesetzgebung Tabak

Die Tabakgesetzgebung umfasst mehrere Gesetze und Verordnungen in verschiedenen Bereichen.

Tabak international

Die Tabakabhängigkeit ist die Hauptursache vermeidbarer Todesfälle und fordert jedes Jahr weltweit 6 Millionen Opfer. Um den Konsum von Tabakwaren einzudämmen, setzen die WHO und die EU bestimmte Standards.

Tabakpolitik in den Kantonen

Die Tabakpolitik wird in der Schweiz in starkem Masse von den Kantonen mitverantwortet. Hier werden die kantonalen Gesetze zum Schutz vor Passivrauchen oder zu Werbe- und Verkaufseinschränkungen näher erläutert.

Letzte Änderung 29.04.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 88 24
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/strategie-und-politik/politische-auftraege-und-aktionsplaene/politische-auftraege-zur-tabakpraevention/tabakpolitik-schweiz/tabpg/revision-tabpg.html