Finanzhilfen für die Stammgemeinschaften

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) wird in den nächsten Jahren umfassend revidiert. Mit einer zeitlich befristeten Regelung soll die Finanzierung der Stammgemeinschaften bis zum Inkrafttreten der umfassenden Gesetzesrevision sichergestellt werden.

Im Rahmen der Revision des EPDG zur Übergangsfinanzierung, welche vom Parlament am 15. März 2024 verabschiedet wurde, unterstützt der Bund während fünf Jahren die Stammgemeinschaften für den Betrieb und die Weiterentwicklung des EPD mit Finanzhilfen. Diese sind an eine Beteiligung durch die Kantone in mindestens gleichem Umfang gebunden.

Die Höhe der Finanzhilfen bestimmt sich anhand der Anzahl eröffneter EPD. Damit wird ein Anreiz gesetzt, eine möglichst schnelle Verbreitung des EPD zu fördern. Die Finanzhilfen können für alle seit Inbetriebnahme des EPD eröffneten Patientendossiers beantragt werden. Die Höhe des pauschal festgelegten Betrags pro eröffnetes EPD orientiert sich an den Kosten eines effizient herausgegebenen Identifikationsmittels nach dem EPDG. Die genaue Höhe des Betrags pro eröffnetes EPD wird mit Erlass des Ausführungsrechts festgelegt werden. Es ist angedacht, dass der Bund pro eröffnetes EPD einen Betrag von 30 Franken sprechen kann, falls sich die Kantone in gleichem Umfang beteiligen. Seitens Bund stehen damit bei einem Zahlungsrahmen von 30 Millionen Franken Finanzhilfen für eine Million eröffneter EPD zur Verfügung.

Das Gesuchsformular für die Beantragung der Finanzhilfen, die Wegleitung zum Gesuch sowie die FAQ werden zu gegebener Zeit auf dieser Seite publiziert.

Bisherige Finanzhilfen für den Aufbau und die Zertifizierung von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften

In den Jahren 2018 bis 2022 wurden gemäss der Verordnung über Finanzhilfen für das elektronische Patientendossier (EPDFV) Finanzhilfen gesprochen, mit denen sich der Bund an den Kosten für den Aufbau und die Zertifizierung von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften beteiligte. Dazu hatte das Parlament Finanzhilfen von 30 Millionen Franken gesprochen. Die Finanzhilfen wurden unter der Bedingung gewährt, dass die Beteiligung der Kantone oder Dritter mindestens gleich hoch ist.

Folgende Gesuche von Stammgemeinschaften um Finanzhilfen gemäss EPDFV wurden bewilligt:

Medien

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Weiterführende Themen

Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) regelt die Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers. Das Gesetz wird in den nächsten Jahren umfassend revidiert.

Gesetzgebung Elektronisches Patientendossier (EPDG)

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier und die entsprechenden Verordnungen regeln die Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers in der Schweiz.

Letzte Änderung 22.03.2024

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