Gesundheitsabkommen Schweiz-EU

Die Schweiz strebt seit 2008 ein Abkommen mit der EU über die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich an. Das Gesundheitsabkommen ist Teil des vom Bundesrat im Februar 2022 festgelegten Paketansatzes und die Verhandlungen sollen wieder aufgenommen werden. Der Bundesrat will die Zusammenarbeit mit der EU insbesondere im Bereich Bewältigung und Prävention von Gesundheitsbedrohungen vertiefen.

Gesundheitskrisen machen nicht vor Grenzen halt. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine gute grenzüberschreitende Koordination und Zusammenarbeit ist. Es ist deshalb im Interesse der Schweiz, an den Netzwerken und Mechanismen der EU zur Krisenbewältigung sowie zur Prävention von grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen teilzunehmen und so den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zu stärken. Ohne ein Gesundheitsabkommen mit der EU hat die Schweiz keinen gesicherten Zugang zu den relevanten Mechanismen, die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich erfolgt fallweise (ad hoc) und beschränkt sich auf Krisensituationen wie Covid-19.

Bereits 2008 verabschiedete der Bundesrat ein Mandat für Verhandlungen mit der EU über ein Gesundheitsabkommen. Bis 2018 konnte auf technischer Ebene der Entwurf eines Abkommens erarbeitet werden, der der Schweiz eine Mitwirkung in folgenden Bereichen erlauben würde:

  • Mechanismen zur Bewältigung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen. Dazu gehört ein Frühwarn- und Reaktionssystem wie auch der Gesundheitssicherheitsausschuss.
  • Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten. Dieses unterstützt die beteiligten Staaten u.a. bei der Früherkennung und Analyse von Gesundheitsbedrohungen durch übertragbare Krankheiten.
  • Mehrjahresprogramm der EU im Gesundheitsbereich. Im Rahmen dieses Programms werden z.B. Projekte zur Gesundheitsförderung mitfinanziert.

Aufgrund der damals ungeklärten übergeordneten institutionellen Fragen, konnte das Abkommen nicht abgeschlossen werden.

Aktuelle Entwicklungen: Gesundheitsabkommen im Paketansatz

Das Gesundheitsabkommen ist Teil des vom Bundesrat im Februar 2022 festgelegten Paketansatzes. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. März 2024 das Mandat für Verhandlungen mit der EU verabschiedet. Die Verhandlungen zum Gesundheitsabkommen sollen nun wieder aufgenommen und der Entwurf von 2018 soll an die unterdessen erfolgten EU-Rechtsentwicklungen angepasst werden.

Das Abkommen bleibt auf die dargelegten drei Bereiche beschränkt und konzentriert sich damit auf die Gesundheitssicherheit. Es soll aber die Möglichkeit einer künftigen Ausdehnung auf andere Gesundheitsbereiche vorsehen, wenn dies im Interesse beider Seiten ist.

Informationen über die aktuellen Entwicklungen der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU sowie zum Paketansatz sind auf der Website des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten zu finden:
https://www.eda.admin.ch

Letzte Änderung 05.03.2024

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