Respiratorisches-Synzytial-Virus (RSV)

RS-Viren verursachen hauptsächlich im Winterhalbjahr Erkältungen, grippeartige Erkrankungen und Bronchiolitis. Sie führen oft zu Hospitalisationen. Zurzeit ist in der Schweiz noch kein Impfstoff gegen RSV verfügbar. Ab Herbst 2024 soll der monoklonale Antikörper Nirsevimab für Säuglinge zur Verfügung stehen. Neu gibt es dafür Empfehlungen (Consensus statement 2024). Die Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung ist in Abklärung.

Erreger und Übertragung

RSV steht als Abkürzung für das menschliche Respiratorische-Synzytial-Virus.

Die Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt durch Tröpfchen bei engem Kontakt, wobei Bindehaut und Nasenschleimhaut häufig die Eintrittspforten bilden. Eine Übertragung ist teilweise auch via Aerosole sowie indirekt von kontaminierten Gegenständen und Oberflächen über die Hände möglich.

Die Ansteckungsfähigkeit besteht in der Regel bereits einen Tag vor Auftreten von Symptomen über eine Dauer von drei bis acht Tagen. Sie erreicht ihren Höhepunkt während der ersten Tage der Erkrankung.

Krankheitsbild

Die Inkubationszeit von der Ansteckung bis zum Krankheitsbeginn dauert zwei bis acht Tage. Während dieser Zeit hat man noch keine Symptome.

Danach zeigen sich Symptome wie Schnupfen, Husten, Fieber, Müdigkeit und oft auch eine Bindehautentzündung. Manchmal kommt es in der Folge als Zusatzinfektion zu einer bakteriellen Mittelohrentzündung. Die häufigsten Komplikationen sind bei Säuglingen und Kindern unter zwei Jahren Entzündungen der unteren Atemwege (Bronchitis und Bronchiolitis).

Bei älteren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen kann RSV gelegentlich einen länger anhaltenden, trockenen Husten verursachen. Meist sind diese Altersgruppen nur von einer Erkältung mit relativ milden Krankheitssymptomen betroffen. Sie können jedoch Säuglinge, ältere und immungeschwächte Menschen anstecken.

Ältere Menschen sowie Patientinnen und Patienten mit einer Immunschwäche können bei einer RSV-Infektion einen schweren Krankheitsverlauf und eine Lungenentzündung entwickeln, welcher häufig zu einer Hospitalisierung führt.

Verbreitung und Häufigkeit

RSV ist weltweit verbreitet. RSV-Infektionen verursachen jährliche Epidemien in der kalten Jahreszeit zwischen Spätherbst und Anfang Frühjahr. In der Schweiz tritt üblicherweise im Rhythmus von zwei Jahren jeweils eine stärkere Epidemie auf.

RSV ist verantwortlich für die meisten Fälle von akuter Bronchitis und Bronchiolitis bei Säuglingen und Kleinkindern. Die RSV-Infektion ist die bei weitem häufigste untere Atemwegsinfektion bei Säuglingen. Sie führt bei ein bis drei Prozent der Kleinkinder zur Spitaleinweisung infolge Atemnot, was oft auch zu ungenügender Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme führt. In der Schweiz lag die Zahl der Spitaleinweisungen aufgrund von RSV von 2016 bis 2021 zwischen 3'000 und 6'000 pro Jahr. Die meisten Hospitalisierungen betreffen Säuglinge, Kleinkinder und ältere Menschen.

Vorbeugung

Sofern dies möglich ist, sollten Säuglinge und Kleinkinder von erkrankten Personen mit Husten und Fieber ferngehalten werden, und Personen mit Husten und Fieber sollten möglichst Abstand zu Neugeborenen halten, bis sie wieder gesund sind. Eine spezifische Therapie gegen RS-Viren existiert nicht, aber in vielen Fällen kann mit symptomatischen Therapien der Verlauf gemildert werden. Eine RSV-Infektion hinterlässt keine bleibende Immunität und darum kann das Virus Personen jeden Alters erneut anstecken.

Die Schutzprinzipien der Covid-Prävention können auch das Risiko für weitere Atemwegsinfektionen reduzieren: So schützen wir uns.

Zurzeit sind verschiedene Impfstoffe gegen RSV in Entwicklung. Es ist wahrscheinlich, dass einer oder mehrere RSV-Impfstoffe in nächster Zeit in der Schweiz zugelassen werden. Hierzu gehören RSV-Impfstoffe für ältere Personen sowie ein RSV-Impfstoff für Schwangere zum Schutz ihrer neugeborenen Kinder. Eine RSV-Impfung für Säuglinge und Kleinkinder ist ebenfalls in Entwicklung.

Es wird angestrebt, dass der monoklonale Antikörper Nirsevimab (Beyfortus®) ab Herbst 2024 für Säuglinge zur Verfügung stehen soll. Neu gibt es dafür Empfehlungen (Nirsevimab Consensus statement 2024). Sie sind unten unter «Dokumente» publiziert (auf Englisch). Die Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP; Grundversicherung) ist zurzeit in Abklärung.

Letzte Änderung 15.02.2024

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