Elimination der Masern
Der Erfolg des Eliminierungsstatus von der WHO beruht auf der mittlerweile hohen Durchimpfung der Bevölkerung, einem hervorragenden Überwachungssystem und der schnellen Eindämmung von Ausbrüchen.
Die WHO deklariert die Eliminierung der Masern in einem Land, wenn die Unterbrechung der endemischen Übertragung des Masernvirus in drei aufeinanderfolgenden Jahren, durch ein leistungsfähiges Überwachungssystem belegt wird.
Sporadische Fälle und Ausbrüche, insbesondere importierte Fälle und Folgefälle unter deren Kontakten, sind zwar immer noch möglich, doch sollten die Übertragungsketten innerhalb maximal eines Jahres unterbrochen werden können.
Für jeden Fall, ob importiert oder einheimisch, sowie bei jedem Ausbruch müssen Massnahmen ergriffen werden, um die weitere Übertragung der Krankheit zu verhindern. Diese Massnahmen erfordern eine frühzeitige Erkennung und Meldung der Fälle an die zuständigen Gesundheitsbehörden. Dies erlaubt frühzeitig Untersuchungen um Personen die mit der Person in Kontakt gekommen zu identifizieren.
Der Masern-Lagebericht gibt Auskunft über die im Rahmen der Meldepflicht registrierten Fälle.
Allgemeine Lage
Die Massnahmen zur Einschränkung der Übertragung von Covid-19 hatten die Verbreitung der Masern in der Schweiz wie auch in Europa stark reduziert. Von Mai 2020 bis November 2022 wurden in der Schweiz keine Masernfälle gemeldet. Im Jahr 2023 wurden 40 Fälle gemeldet, ein Niveau, das mit den Jahren vor der Covid-19-Pandemie vergleichbar ist. Dabei handelte es sich oft um sporadische Fälle, die sich im Ausland infiziert hatten, oder um kleine Ausbrüche auf Grund eines importierten Falles.
Aktuelle Lage und Ausbrüche
Die seit Jahresbeginn 2024 gemeldeten Fälle stehen alle im Zusammenhang mit Ausbrüchen, die auf Infektionen im Ausland zurückzuführen sind. Die jeweils per Ende Woche eingegangenen Fallmeldungen sind auf der BAG-Webseite einzusehen: Infektionskrankheiten: Zahlen. Alle nötigen Massnahmen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern, wurden eingeleitet.
Dokumente
Leitfaden zur Meldepflicht 2024 (PDF, 1 MB, 27.03.2024)Meldepflichtige Infektionskrankheiten
Letzte Änderung 13.02.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Übertragbare Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 87 06