Bericht «Auswirkungen einer verlängerten Abklinglagerung auf die radioaktiven Abfälle»

Die Arbeitsgruppe des Bundes für die nukleare Entsorgung (Agneb) hat den Bericht «Auswirkungen einer verlängerten Abklinglagerung auf die radioaktiven Abfälle» an ihrer Sitzung am 10. April 2015 verabschiedet.

Heute ist in der Strahlenschutzverordnung eine Abklingzeit (Nutzung der Eigenschaft der radioaktiven Substanzen spontan zu zerfallen) von 30 Jahren festgelegt. Dieser Bericht soll beurteilen, ob die temporäre Lagerung von radioaktiven Abfällen während etwa 100 Jahren und eine anschliessende Weiterverwendung der abgeklungenen inaktiven Materialien eine gesamthaft für Mensch und Umwelt günstigere Lösung darstellt als die aktuelle Praxis.

Gesetze

Gesetzgebung Strahlenschutz

Das Strahlenschutzgesetz (StSG) bezweckt, Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Es gilt für alle Tätigkeiten, Einrichtungen, Ereignisse und Zustände, die eine Gefährdung mit sich bringen können.

Letzte Änderung 14.12.2023

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