Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern EDI beauftragt einen Gesetzesentwurf für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung NIS und Schall auszuarbeiten. Das künftige Gesetz soll unter anderem den Einsatz von NIS in Solarien oder bei kosmetischen Anwendungen sowie die Handhabung von Laserpointern regeln, um die Bevölkerung vor allfälligen gesundheitlichen Schäden zu schützen.
Mit dem neuen Gesetz will der Bundesrat Gesetzeslücken schliessen. Es soll Produkte und Anwendungen erfassen, die die Gesundheit gefährden können, aber in den bestehenden Regulierungen bisher nicht oder nur zum Teil erfasst sind. Der grösste Handlungsbedarf besteht dabei bei Laserpointern oder beim Einsatz von starker NIS in Solarien oder bei kosmetischen Behandlungen.