Informationen für gesuchstellende Prüfungsstellen

Wie werde ich Prüfungsstelle für Sachkundenachweise?  

Die von der Trägerschaft ausgearbeiteten Ausbildungspläne, die dazugehörigen Prüfungsinhalte sowie das Prüfungsreglement wurden vom Bundesamt für Gesundheit BAG auf Stand des Wissens und der Technik überprüft und in eine Wegleitung für die Gesuchstellung von potenziellen Prüfungsstellen eingearbeitet. Potenzielle Prüfungsstellen reichen jeweils bis am 28. Februar oder bis am 31. August jeden Jahres beim Bundesamt für Gesundheit ihr Gesuch ein. Das BAG überprüft dann jeweils von März bis Juni bzw. von September bis November die Gesuche und eine neue Liste mit Prüfungsstellen tritt jeweils im Oktober bzw. im April in Kraft. Die Wegleitung und die Gesuchformulare sind auf dieser Seite verfügbar.

Wegleitung und Instruktionen für gesuchstellende Prüfungsstellen

Die Ausbildung und die Prüfung für die Erlangung des Sachkundenachweises müssen dem Stand des Wissens und der Technik entsprechen und die Anforderungen der V-NISSG erfüllen. Die vom BAG ausgearbeitete Wegleitung ist eine Hilfestellung des BAG für Prüfungsstellen, die Sachkundenachweise ausstellen wollen. Sie konkretisiert die Anforderungen der V-NISSG sowie der Trägerschaft und gibt den aktuellen Stand des Wissens und der Technik wieder. Eine potentielle Prüfungsstelle reicht ihr Gesuch nach den Vorgaben dieser Wegleitung ein.

  • Die Wegleitung kann unter „Paket 1 ALLG“ auf dieser Webseite heruntergeladen werden und erklärt und beschreibt unter anderem Folgendes:
  • Wie kommt man als Prüfungsstelle in die Liste der Verordnung des EDI und kann damit die Tätigkeit als Prüfungsstelle aufnehmen?
  • Wie ist eine Ausbildung zu einem Sachkundenachweis genau aufgebaut?
  • Welche Aufgaben gehören zu einer Prüfungsstelle von der Durchführung der Ausbildung bis zur Ausstellung von Sachkundenachweisen?
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein Gesuch einzugeben und wie gibt man dieses im Detail ein?
  • Wie beurteilt das BAG ein Gesuch und wie geht es nach einem positiven oder negativen Bescheid weiter?

Instruktionen zum Herunterladen der benötigten Formulare und Dokumente

Alle benötigten Formulare und Dokumente können unten auf dieser Webseite heruntergeladen werden. Tabelle 1 gibt eine Übersicht, welche einzureichende Dokumente jedes «Paket» enthält. Es muss für ein Gesuch mindestens der Inhalt von Paket 1 und die zugehörige Spezialisierung, also Paket 2,3 oder 4 eingereicht werden.

Alle weiteren Instruktionen und Voraussetzungen sowie detaillierte Angaben zur Form der Einreichung können der Wegleitung entnommen werden, welche in Paket 1 enthalten ist.

Hinweis: Bitte laden Sie jeweils die neusten Formulare und Dokumente herunter, da diese in regelmässigen Abständen revidiert werden

Übersicht über die herunterladbaren Pakete
Tabelle 1: Übersicht über die herunterladbaren Pakete mit einzureichenden Dokumenten und Formularen

Termine für gesuchstellende Prüfungsstellen

Termine

Beschreibung

Jeweils vom 15. bis 28. Februar bzw. vom 18. bis 31. August

Eingabe der Gesuche. Für die Eingabe bitte spätestens eine Woche vor dem Abgabetermin einen Link für das Hochladen der Dateien anfordern unter sn-nissg@bag.admin.ch

März bis Mai bzw. September bis November

Prüfung der eingereichten Gesuche durch das BAG

Zweimal jährlich, jeweils ab April und ab Oktober

Neue Prüfungsstellen, die vom BAG in die EDI-Verordnung aufgenommen wurden, können ihre Ausbildungen und Prüfungen anbieten.

Letzte Änderung 11.12.2023

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Sektion NIS und Dosimetrie
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/gesund-leben/umwelt-und-gesundheit/strahlung-radioaktivitaet-schall/elektromagnetische-felder-emf-uv-laser-licht/kosmetische_behandlungen/informationen-fuer-gesuchstellende-pruefungsstellen.html