Berufliche Strahlenexposition

Beruflich strahlenexponierte Personen müssen zuverlässig vor ionisierender Strahlung geschützt werden. Dazu gehört, dass die aufgenommene Strahlendosis individuell überwacht wird.

Berufliche Strahlenexposition

Als beruflich strahlenexponiert gelten Personen, die

  • durch ihre berufliche Tätigkeit oder Ausbildung einen der folgenden Dosisgrenzwerte für Personen aus der Bevölkerung überschreiten können:

    Effektive Dosis von 1 mSv / Kalenderjahr
    Äquivalentdosis für die Augenlinse von 15 mSv / Kalenderjahr
    Äquivalentdosis für die Haut von 50 mSv / Kalenderjahr

  • mindestens einmal pro Woche in Kontrollbereichen arbeiten oder ausgebildet werden
  • mindestens einmal pro Woche in Überwachungsbereichen arbeiten oder ausgebildet werden und dabei einer erhöhten Ortsdosisleistung ausgesetzt sein können


Personen unter 16 Jahren dürfen nicht als beruflich strahlenexponierte Personen beschäftigt werden.

Mit der neuen Strahlenschutzverordnung wurde die Definition erweitert, um auch Personen zu schützen, die einer Strahlenbelastung durch natürliche Strahlung ausgesetzt sind (NORM, Radon oder Luftfahrt). Mit Ausnahme des Flugpersonals gelten Personen, die kosmischer Strahlung ausgesetzt sind, nicht als beruflich strahlenexponiert.


Verantwortung des Arbeitgebers

Bei beruflich strahlenexponierten Personen liegt die Verantwortung beim Inhaber der Betriebsbewilligung (meistens der Arbeitgeber). Er bestimmt, welche Personen des Betriebes als beruflich strahlenexponiert gelten. Er hat diese Personen über ihre besondere Stellung zu informieren und entsprechend der Tätigkeit und Verantwortung im Strahlenschutz aus- und fortzubilden.

Er muss die Strahlenexposition aller in seinem Betrieb tätigen beruflich strahlenexponierten Personen von einer anerkannten
Personendosimetriestelle monatlich und individuell ermitteln lassen und für die Kosten aufkommen. Die betroffenen Personen sind über die Ergebnisse der Dosimetrie zu informieren.

Recht der beruflich strahlenexponierten Person

Eine beruflich strahlenexponierte Person hat das Recht ein Dosimeter zu tragen. Die Dosimetrie sollte demnach nicht als Kontrollorgan der Aufsichtsbehörden, sondern als individuelles Kontrollmittel verstanden werden. Man ist damit über seine Monatsdosen informiert und hat die Sicherheit, keiner unbemerkten Strahlung ausgesetzt gewesen zu sein.

Dosimetrie

Personendosimetrie Teaser

Unter Dosimetrie versteht man das Messen von Strahlung, welche für die Beurteilung von Strahlenrisiken relevant ist. Gemessen wird beispielsweise mittels Ganzkörperdosimeter oder Extremitätendosimeter.

Bei beruflich strahlenexponierten Personen muss die Strahlenexposition gemäss Dosimetrieverordnung individuell ermittelt werden. Man spricht hier von der Personendosimetrie. In der Personendosimetrie wird zwischen externer und interner Strahlenexposition unterschieden:

Externe Strahlenexposition:
durch Geräte wie Röntgenanlagen, Computertomografen oder durch geschlossene und offene Strahlenquellen. Ein Dosimeter misst die auf die Körperoberfläche auftretende Strahlung.

Interne Strahlenexposition:
durch die Aufnahme über Mund oder Haut oder durch Einatmung gelangen radioaktive Nuklide in den Körper. Dies wird Inkorporation genannt. Die im Körper gespeicherte Aktivität wird mit einem Schilddrüsenmonitor oder Ganzkörperzähler gemessen, die ausgeschiedene Aktivität über den Stuhl und/oder den Urin.

Das Dosimeter ist ein Messgerät zur Bestimmung der Strahlendosis, welches in der Personendosimetrie auf dem Körper getragen wird.

Das BAG führt das Zentrale Dosisregister (ZDR), in welchem die Ergebnisse der Dosimetrie jeder beruflich strahlenexponierten Person seit 1989 registriert werden.

  • Das Register hat zum Zweck, die während der gesamten Tätigkeit als beruflich strahlenexponierte Person ermittelte Dosis zu registrieren, um auf dieser Grundlage mögliche Versicherungsansprüche abzuklären.

  • Aufgrund des ZDR wird jährlich eine Statistik erstellt und im Jahresbericht Dosimetrie der Aufsichtsbehörden publiziert.

Letzte Änderung 24.08.2022

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Sektion NIS und Dosimetrie
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

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