Firmen mit Bewilligung für Handel, Verleih, Einrichtung, QS von Röntgenanlagen

Sogenannte Röntgenfirmen, die in der Schweiz Handel mit Röntgenanlagen betreiben und/oder solche Anlagen installieren, warten und prüfen, benötigen vom BAG eine Bewilligung.  

Unter anderem wird in diesem Bewilligungsverfahren von der Röntgenfirma ein umfassendes Qualitätsmanagement-System verlangt. Darin wird festgehalten, für welche Röntgenanlagen eine Firma zur Installation bzw. Wartung/Zustandsprüfung befugt ist.


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Letzte Änderung 23.03.2022

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Sektion Strahlentherapie und medizinische Diagnostik
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