Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung

Das durch diese Themengruppe erarbeitete «Modell PEP» soll garantieren, dass die ärztliche Weiterbildung auch nach dem Inkrafttreten der neuen Spitalfinanzierung gesichert bleibt.

An der ersten Sitzung der Plattform «Zukunft ärztliche Bildung» am 14. September 2010 wurde als erste die Themengruppe «Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung» mandatiert. Die Resultate ihrer Arbeit liegen in Form eines Berichts und dem «Modell PEP» vor, welches am 25. August 2011 vom Dialog NGP verabschiedet wurde. Die Plattform kam zur Einschätzung, dass auch nach der Einführung von leistungsabhängigen Fallpauschalen (DRG) anfangs 2012 ein rascher und massiver Abbau von Weiterbildungsstellen nicht zu erwarten ist. Hingegen dürfte sich der finanzielle Druck auf die Leistungserbringer generell verstärken, weshalb qualitative und langfristig allenfalls auch quantitative Veränderungen zu erwarten sind.

Die Plattform empfiehlt deshalb das Finanzierungsmodell «PEP» (pragmatisch, einfach, pauschal), das im Grundsatz alle auf der Spitalliste aufgeführten Spitäler und Kliniken dazu verpflichtet, die ihrem Potential entsprechende Anzahl Assistenzärzt/-innen weiterzubilden. Der Kanton unterstützt im Gegenzug die Weiterbildung der Assistenzärzt/-innen mit einer Pauschalzahlung pro Kopf und Jahr, wobei die Auszahlung des Unterstützungsbeitrags abhängig von der Erfüllung bestimmter Qualitätskriterien (z.B. Vorliegen eines Weiterbildungskonzepts) ist. Die Einhaltung dieser Kriterien wird vom Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) überprüft.

Die Verantwortung für die Umsetzung des Finanzierungsmodells «PEP» liegt bei den Kantonen. Für weitere Informationen und den aktuellen Stand der Umsetzung siehe Homepage der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK).

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Letzte Änderung 25.09.2019

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