Runder Tisch Asbest

Wer schwer erkrankt, weil er früher einmal Asbestfasern eingeatmet hat, soll dadurch nicht in Schwierigkeiten geraten. Ein von Bundesrat Alain Berset eingesetzter Runder Tisch hat eine Lösung gefunden, welche den Betroffenen wirkungsvolle Unterstützung bietet.

Asbestfaser
© Quelle SUVA

In der Schweiz erkranken jedes Jahr rund 120 Personen schwer, weil sie eine krebserregende Menge an Asbestfasern eingeatmet haben. Rund 20 bis 30 von ihnen haben keinen Anspruch auf die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung, sondern auf solche der obligatorischen Krankenversicherung und der Invalidenversicherung, die weniger weit gehen. Damit Betroffene nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten, hat Bundesrat Alain Berset einen Runden Tisch unter der Leitung von Alt Bundesrat Moritz Leuenberger eingesetzt. Dieser sucht nach einvernehmlichen Verbesserungen für diese von Asbesterkrankungen betroffenen Personen und ihre Angehörigen – dies ergänzend zu den laufenden gesetzgeberischen Arbeiten zur Anpassung des Verjährungsrechts. Am Runden Tisch wirken Vertreter der Wirtschaft, der Gewerkschaften, des Vereins Asbestopfer sowie der Behörden mit. Sie haben sich auf Eckwerte geeinigt, die definieren, wer Anspruch auf eine Unterstützung hat und wie diese im Einzelfall ausgestaltet werden soll. Diese Leistungen sollen aus einem noch zu gründenden Fonds finanziert werden. Personen, die an einem bösartigen Tumor im Bauch- und Brustfellbereich (Mesotheliom) leiden, sollen auf diese Weise rasch finanzielle und psychologische Hilfe erhalten. In einem nächsten Schritt geht es nun darum, die dafür notwendigen Mittel zu beschaffen.

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Letzte Änderung 17.09.2018

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