Hauptaufgabe der EKIF ist die Evaluation und Erarbeitung von Impfempfehlungen. Sie arbeitet dabei unabhängig, transparent und wissenschaftlich strukturiert. Sie definiert vier Kategorien von Impfempfehlungen.
Erarbeitung einer Impfempfehlung
Die Kernkompetenz der EKIF als beratende Expertenkommission liegt in der Evaluation und Erstellung von Impfempfehlungen zuhanden des BAG auf der Basis eines eigens dafür definierten Analyserahmens. Dieser behandelt Aspekte zur Notwendigkeit einer Impfung, zur wissenschaftlichen Evidenz bezüglich Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen sowie zur Umsetzbarkeit und Akzeptanz einer Impfempfehlung. Neben diesen Aspekten müssen aber weitere Schritte beachtet werden, bis eine Impfempfehlung in Kraft treten kann.
Die EKIF definiert mit der Zuteilung zu einer der vier Empfehlungskategorien, ob die Impfung
- im Sinne der öffentlichen Gesundheit allen Personen,
- nur jenen, die sich speziell schützen wollen,
- insbesondere Personen mit einem bestimmten gesundheitlichen Risiko oder
- gar nicht empfohlen wird.
Zulassung von Impfstoffen ist nicht Aufgabe der EKIF
Neue Impfstoffe werden in der Schweiz auf Initiative der Pharmaunternehmen geprüft, zugelassen und vertrieben. Die Zulassung eines Impfstoffs erfolgt durch Swissmedic. Sie erfolgt unabhängig von nationalen Impfempfehlungen, die von der EKIF und dem BAG im Schweizerischen Impfplan herausgegeben werden. Die Frage der Kostenübernahme wiederum wird durch das EDI nach Beratung durch die Eidgenössische Kommission für Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) entschieden.
Zurzeit sind mehrere Impfstoffe zugelassen und auf dem Markt erhältlich, die vom BAG und der EKIF nur für gewisse Risikogruppen empfohlen werden. Andererseits können BAG und EKIF in Ausnahmefällen aufgrund einer abweichenden Gewichtung (Risikogruppen) oder mit für die Zulassung nicht berücksichtigten Daten auch Impfungen für gewisse Indikationen empfehlen, für die sie gemäss Fachinformation nicht oder noch nicht vorgesehen sind («off label», siehe Register «Dokumente»). Eine generelle Kostenübernahme bei einer Anwendung von Impfstoffen ausserhalb der Zulassung ist heute nicht gegeben und muss mit dem Versicherer geklärt werden (Kostengutsprache).
Links zu Partnern
Die Arbeit der EKIF erfolgt in nationaler und internationaler Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern, die das gemeinsame Ziel der Verbesserung der individuellen und öffentlichen Gesundheit durch Verhinderung des Aufkommens und/oder der Übertragung von Infektionskrankheiten durch Impfungen eint (siehe Register «Links»).
Dokumente
Links
Schweiz
Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL: Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel
International
Letzte Änderung 26.07.2023
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Übertragbare Krankheiten
Sektion Impfempfehlungen und Bekämpfungsmassnahmen
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 87 06