Arzneimittel: Wichtige Neuerung für Versicherte ab dem 1. Januar 2024

Bern, 5. Januar 2024 – Versicherte zahlen ab 2024 einen Selbstbehalt von 40 Prozent, wenn sie sich auf Rezept für Originalpräparate entscheiden, obwohl eine Generika-Alternative zur Verfügung stehen würde. Bei den meisten Generika und Biosimilars liegt der Selbstbehalt üblicherweise bei 10 Prozent. Durch die Wahl von Generika trägt jede versicherte Person zu Kosteneinsparungen im Gesundheitssystem bei.

Ab dem 1. Januar 2024 wird die Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten im Arzneimittelbereich beim Bezug teurer Präparate auf Rezept, z.B. von Originalpräparaten, erhöht. Dies hat der Bundesrat im September 2023 mittels Verordnungsrevision beschlossen.

Der Selbstbehalt bei Arzneimitteln beträgt grundsätzlich 10 Prozent der die Franchise übersteigenden Kosten. Arzneimittel wurden bisher mit einem Selbstbehalt von 20 Prozent statt 10 Prozent belegt, wenn sie im Vergleich zu wirkstoffgleichen Arzneimitteln – Generika und Biosimilars – zu teuer sind. Dieser «erhöhte» Selbstbehalt wird neu auf 40 Prozent festgelegt. Von einem erhöhten Selbstbehalt sind vor allem Originalpräparate betroffen. Selten weisen auch Generika oder Biosimilars einen erhöhten Selbstbehalt auf, wenn sie im Vergleich zu anderen Generika oder Biosimilars zu teuer sind.

Wenn medizinische Gründe gegen die Abgabe des günstigeren Generikums sprechen, kann weiterhin ein teureres Originalpräparat ohne erhöhten Selbstbehalt bezogen werden.

Generika werden in der Schweiz weit weniger oft eingesetzt als im Ausland. Sie sind kostengünstig und gleich wirksam wie Originalpräparate. Dasselbe gilt für Biosimilars, die denselben biologischen Wirkstoff enthalten wie Referenzpräparate. Mit der Anpassung der Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten sollen Generika und Biosimilars gefördert werden. Diese Änderung des Selbstbehalts führt zusammen mit der Senkung der Preise für Generika und Biosimilars sowie der Anpassung der Vertriebsmargen zu Einsparungen von fast 300 Millionen Franken. Durch die Wahl von Generika oder Biosimilars trägt jede versicherte Person zu Kosteneinsparungen im Gesundheitssystem bei.

Letzte Änderung 05.01.2024

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